Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung
Sämtliche Kursleiter sind erfahren und sehr gut qualifiziert. Aufgrund dieser Qualifizierung bieten wir Ihnen größtmögliche Sicherheit während unserer Kurse und Veranstaltungen. Da wir uns in der freien Natur bewegen, können wir bei Kajakwildwasserkursen, Führungsfahrten und auf Kajakreisen ein Restrisiko nie vollständig ausschließen. Dies gilt auch für unvorhergesehene Witterungsereignisse oder Wasserstände. Mit Anmeldung und Antritt unserer Kurse und Veranstaltungen erkennen Sie diese Gefahren ausdrücklich an und verzichten bezüglich dieses Restrisikos auf jeglichen Schadenersatz – oder anderweitige Haftungsansprüche an die Soca Kajakschule Mannheim und dessen Inhaber, Rüdiger Krucklinski. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust und Beschädigung von eigenem Material. Der Abschluss einer Unfallversicherung/Reiserücktrittsversicherung (Krankheit, Unfall, inkl. Rettung und Rücktransport, Diebstahl und fahrlässigen Schäden an Mietmaterial) ist zu empfehlen und liegt alleine in der Verantwortung der Teilnehmer.
Höhere Gewalt
Die Kurse finden normalerweise bei jeder Witterung statt. Allerdings können Kurse jederzeit aufgrund höherer Gewalt (vorherrschenden Wetterlage, aktuellen Wasserständen (Hoch- oder Niedrigwasser), Unfall oder Krankheit der Kajaklehrer/innen) abgesagt werden. Die verantwortlichen Kajaklehrer/innen sind jederzeit berechtigt, das jeweils vorgesehene Tagesprogramm abzubrechen oder zu ändern. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Körperliche Voraussetzungen der einzelnen Teilnehmer
Eine spezielle Vorbildung oder besondere körperliche Fähigkeiten, um mit dem Kajakfahren anzufangen, braucht man nicht. Alles Notwendige bekommt man bei Einführungskursen oder im Laufe der Zeit beigebracht. Einzige harte Voraussetzung ist:
Nichtschwimmer gehören nicht ins Boot!
Entsprechend können Kinder ab ca. 10 Jahren bei uns in der Soca Kajakschule mit dem Paddeln anfangen, wenn sie schwimmen können. Und nach oben gibt es auch kein Limit. Solange man sich noch fit genug hält, kann man auch paddeln.
Wie sieht es bei körperlichen Problemen aus?
Man kann mit fast allen Einschränkungen paddeln, allerdings sollte man dabei immer auch die steigende Gefahr beachten. Sieht/hört man z. B. nicht so gut, kann man Hindernisse oder Gefahren schnell übersehen/überhören. In diesen Fällen ist es wichtig, dass die Mitpaddler auch von dem „Handicap“ wissen. Damit lässt sich die gestiegene Gefahr wieder etwas verringern. Erfahrungen im Kanusport mit schwereren Behinderungen (Blindheit, Taubheit, fehlenden Gliedmaßen, …) habe ich nicht. Aber mit ein wenig Kreativität und der Unterstützung eines erfahrenen Paddlers lässt sich vieles möglich machen. Sprecht eure Kajaklehrer/innen vor Kursbeginn auf eure Einschränkungen an, auch bei Krankheiten wie Diabetes oder bei der Einnahme von Medikamenten mit psychischer Wirkung.
Rückenprobleme
Kajaksport ist gut für den Rücken. Die Paddelbewegungen stärken die Rückenmuskulatur und die Beweglichkeit des Rückens. Allerdings sollte man bei akuten Rückenschmerzen auf das Kajakfahren verzichten. Zu diesem Zeitpunkt schadet die Beanspruchung des Paddelns!
Ab wann können Kinder mit uns paddeln? Ab ca. 10 Jahre.
Auch für Kinder gilt, dass sie schwimmen können müssen, bevor sie ins Boot dürfen. Wichtig für die Einschätzung – ob ein Kind schon paddeln kann – ist, ob es genügend Kraft aufwenden kann, um das Boot in die gewünschte Richtung zu bewegen und ob es selbst die Spritzdecke aufbekommt. Für Kinder gibt es immer mehr Kajak-Modelle sowie Schwimmwesten etc. So sind sie nicht mehr dazu verdammt, nur vorne ohne Spritzdecke im Zweier-Kajak oder Kanadier mitzufahren. Sie können auch allein im eigenen Boot selbst paddeln.
Bei Unklarheiten bitte per E-Mail oder telefonisch nachfragen!
Leihausrüstung und Eigene Ausrüstung
Deine mitgebrachte persönliche Ausrüstung muss für den Einsatz im Wildwasser unseren Sicherheitsstandards entsprechen. Für den Verlust oder die Beschädigung deiner Ausrüstung während der Kursteilnahme haftest du selbst. Leihausrüstung ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln. Verlorengegangene Ausrüstungsteile sind der Kajakschule zu ersetzen.
Verhalten in der Natur
Wir betreiben in unserem Sport aktiven Umweltschutz und erwarten von dir eine entsprechende Mitwirkung (z. B. vorschriftsmäßiges Parken an den Flüssen, Müllentsorgung usw.).
An- und Abmeldungen
Es können nur schriftliche An- und Abmeldungen erfolgen. Nach erfolgter Anmeldung erhältst du eine Bestätigung deines Kurses. Solltest du nach 24 Stunden noch keine Bestätigung von uns erhalten haben, kontaktiere uns bitte noch einmal. Bei Anmeldungen per E-Mail nach 20:00 Uhr gilt als Empfangszeitpunkt der darauffolgende Werktag.
Rücktritt eines Kursteilnehmers: Solltest du aus Gründen, die von der Kanuschule nicht zu vertreten sind, von deiner Teilnahme zurücktreten, werden folgende Gebühren vereinbart:
- Kommt durch Corona bedingt von unserer Seite der Kurs nicht zustande, werden die 50 € Anzahlung pro Person für zwei Jahre gutgeschrieben.
- Rückerstattung zu 100 % abzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr bis 25 Tage vor vereinbarten Kursbeginn.
- Rückerstattung zu 100 % abzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr bei nachgewiesener Erkrankung oder anderem wichtigem Grund (Nachweis bitte per E-Mail).
- Rückerstattung zu 50 % bei Rücktritt zwischen 20 und 10 Tagen vor Kursbeginn.
- Ersatzteilnehmer werden akzeptiert, jedoch nur für die gleiche Kurskategorie. Bei unterschiedlichem Leistungsstand behält sich die Kanuschule eine Ablehnung vor.
Bei vorzeitigem oder eigenständigem Kursabbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Ausschluss eines Kursteilnehmers während des Kurslehrgangs
Stört ein Kursteilnehmer den Ablauf der Veranstaltung, behalten wir uns eine Abmahnung vor. Wird die Veranstaltung weiterhin gestört, kann dies einen sofortigen Ausschluss zur Folge haben – insbesondere bei Gefährdung durch Alkohol- oder Drogeneinfluss. Der jeweilige Kajaklehrer hat in jedem Fall das Recht, einen entsprechenden Ausschluss auszusprechen. Der Inhaber der Kajakschule behält sich das Recht auf den Gesamtpreis der Veranstaltung vor.
Transferleistungen/Tagesverpflegung
Die Transferleistungen von und zu den Übungsorten/Einsatzstellen (wenn kein Platz mehr im Kleinbus vorhanden ist) werden mit privaten Pkws durchgeführt und gemeinsam organisiert. In der Kursgebühr sind die An- und Abreisekosten sowie Verpflegungs- und Übernachtungskosten nicht inbegriffen.
Transport und Buchungen der Unterkunft: Die Soca Kajakschule stellt einen Kleinbus/Pkw mit Bootsanhänger für den Bootstransport zur Verfügung. Eine Personenbeförderung findet im Einzelfall nur zu den Ein- und Ausstiegsstellen statt und ist kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht jedoch nicht. An den Kurstagen denkt bitte an eure persönlichen Lunchpakete sowie Getränke für die Pausen.
Die Auswahl und Buchung der Unterkunft über unsere Homepage sowie die Verpflegung ist nicht im Kurspreis enthalten. Bei Nachfragen sind wir euch gerne behilflich. Die Gebühren der Unterkunft begleicht ihr immer beim Vermieter (per EC-Karte, Kreditkarte oder bar vor Ort – i.d.R. Gaststätte Vancar).
Dauer und Länge der Kurslehrgänge
Wochenkurse beginnen montags zwischen ca. 9:00 und 10:00 Uhr an der Basis der Soca Kajakschule und gehen über 5 Tage. Feiertage während der Kurse sind beinhaltet und beeinflussen die Kursdauer nicht.
Wochenendkurse beginnen immer samstags um 10:00 Uhr an der Basis der Soca Kajakschule.
